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Hörgeräte für Hörgeschädigte – Kosten und Qualitätsmerkmale

Hörgeschädigte Menschen haben in unserer multimedialen Welt mit vielen
Einschränkungen zu kämpfen, weshalb geeignete Hörgeräte für sie einen
unverzichtbaren Begleiter darstellen.

Doch vorbei sind die Zeiten, in denen ein solches Gerät nur das Hören vereinfacht hat. Oft
kommen sie mit einigen weiteren tollen Funktionen daher, die allerdings nicht alle von der
Krankenkasse übernommen werden.

Was für Hörgeräte übernimmt die Krankenkasse?

Schon vor einigen Jahren beschloss der Spitzenverband der Krankenkassen, dass ein
Hörgerät von bis zu 784,94 Euro vollkommen übernommen wird. Eine Zuzahlung ist dabei
nicht zwingend vorgesehen. Einzig und allein die von nun an anfallenden Kosten der für Hörgeräte sehr wichtigen Pflege wird man selbst zahlen müssen.

Um die Krankenkasse von der medizinischen Notwendigkeit zu überzeugen, muss ein
HNO-Arzt einen Sprachhörtest durchführen. Das nötige Verständnis darf dabei 80 % des
Inhaltes nicht überschreiten. Dazu muss der Hörverlust im Schwingungsbereich von 500
bis 4000 Hertz liegen.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, fehlt nur noch das notwendige Rezept des HNO-Arztes.
Eine glückliche Nachricht im Unglück gibt es für die Betroffenen allerdings noch. Es ist
nicht vorgeschrieben, welches Hörgeräte-Modell benutzt werden muss. Und abhängig vom
Anbieter gibt es mittlerweile Modelle mit tollen Eigenschaften und Funktionen, die die
Einschränkungen ein wenig mildern und sogar Freude bereiten können

Unterschiedliche Hörgeräte und ihre Funktionen

Alle renommierten Anbieter von Hörgeräten bieten neben einem zuzahlungbefreiten
Hörgerätetarif auch noch weitere – nach Preis und Funktionsumfang gestaffelte – Tarife
an. Die bereitgestellten Hörgeräte nehmen dabei mit zunehmender Eigenbeteiligung auch
an Qualität zu. Somit kann man nur empfehlen, sich die Angebote einzelner Tarifanbieter
genau anzusehen und mit dem eigenen zur Verfügung stehenden Budget und den
Wunschfunktionen abzustimmen.

Die Standardhörgeräte zum Nulltarif ermöglichen es, trotz Hörschädigung einem Gespräch
im Innenraum wie auch Stimmen und Musik aus Fernsehen wie Radio wieder adäquat
zuzuhören. Oftmals enthalten sind zum Beispiel auch die Abweisung von Störgeräuschen
wie Rückkopplungen oder Wind und eine Ausrichtung zum besseren Zuhören einer
bestimmten Geräuschquelle oder eines Gesprächspartners.

Günstige Geräte, bei denen man jedoch schon zuzahlen muss, enthalten Funktionen, die
es einem auch in einem belebten Raum möglich machen, einzelnen Quellen gut
zuzuhören. Ebenso laufen jene Geräte oft mit Akku statt Batterie und können einzelne
Soundsignale direkt an das Hörgerät übertragen. So wird Telefonieren ermöglicht und das
Hören von Musik nicht nur vereinfacht, sondern auch in der Qualität verbessert.

Schon deutlich teurere Geräte aus den diversen „Komfort“-Paketen perfektionieren die
Kopplung via Bluetooth. Hiermit werden viele Hörfunktionen und besagter Komfort sogar
auf ein Niveau gehoben, das selbst Menschen ohne Hörprobleme kaum erreichen.
Ebenfalls sind solche Hörgeräte gegen die lautesten Umgebungen geschützt.

Die teuersten Hörgeräte zeichnen sich durch den realistischen Raumklang aus. Lautstärke
sorgt für keine Qualitätseinbußen mehr und oft bringen sie eine automatische
Situationserkennung mit, die ein hochwertiges Hörgefühl ermöglichen.

Ein Kommentar

  • Julia S.

    Es freut mich sehr zu hören, dass der Preis von einem Hörgerät bis zu 784,94 Euro vollkommen von der Krankenkasse übernommen wird. Mein Vater leidet bedauerlicherweise unter Altersschwerhörigkeit, weswegen er auch den Fernseher unglaublich laut aufdreht. Wir haben bereits eine Diagnose, brauchen also nur noch das Hörgerät.

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